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   OVG Sachsen, 04.05.2021 - 3 C 43/21   

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https://dejure.org/2021,13663
OVG Sachsen, 04.05.2021 - 3 C 43/21 (https://dejure.org/2021,13663)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04.05.2021 - 3 C 43/21 (https://dejure.org/2021,13663)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04. Mai 2021 - 3 C 43/21 (https://dejure.org/2021,13663)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 54 Abs. 1, ZPO § 42, ZPO § 44, ZPO § 45
    Befangenheitsgesuch; Ablehnung des Spruchkörpers; Gruppenbetroffenheit; regelmäßige Spruchpraxis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann kann der gesamte Spruchkörper wegen Befangenheit abgelehnt werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 65/21

    Corona; Elektrofachmarkt; Terminbuchung; Mischbetrieb

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.05.2021 - 3 C 43/21
    Das Ablehnungsgesuch benennt als Ablehnungsgrund neben dem allgemeinen Hinweis auf den vermuteten Wohnsitz der Richter im Freistaat Sachsen ihre über einjährige Befassung mit Verfahren im Zusammenhang mit wechselnden Corona- Schutz-Verordnungen und bezieht sich konkret auf den Senatsbeschluss vom 30. März 2021 - 3 B 65/21 -.

    Die Motivlage des eigenen Gesundheitsschutzes komme u.a. im Beschluss des Senats vom 30. März 2021 - 3 B 65/21 - (juris Rn. 30) zum Ausdruck.

    12 Darüber hinaus ergeben sich auch aus der von den Antragstellern zitierten Entscheidung des Senats vom 30. März 2021 (- 3 B 65/21 -) und den anderen bisher vom Senat zu den verschiedenen Fassungen der Sächsischen Corona-Schutz- Verordnung ergangenen Entscheidungen keine Anhaltspunkte für eine von Sorge um die eigene Gesundheit und vor etwaigen Folgeschäden einer Corona-Erkrankung geprägte Rechtsprechung der abgelehnten Senatsmitglieder.

  • OVG Sachsen, 29.11.2017 - 1 F 30/17

    Befangenheitsgesuch; Gehörsverletzung; Anhörungsrüge; dienstliche Äußerung

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.05.2021 - 3 C 43/21
    Daher ist die zur Entscheidung berufene "Spruchgruppe", der die abgelehnten Richter angehören, zunächst durch andere Mitglieder des Spruchkörpers nach Maßgabe der senatsinternen Regelung zu ergänzen und sodann durch die übrigen nach der Geschäftsverteilung des Gerichts zur Vertretung der Mitglieder heranzuziehenden Richter des Gerichts (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2017 - 1 F 30/17 -, juris Rn. 1).

    6 Einer vorherigen dienstlichen Äußerung der abgelehnten Richter nach § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 44 Abs. 3 ZPO, welche allein der Sachaufklärung dient, bedurfte es nicht, weil der dem Ablehnungsgesuch zu Grunde liegende Sachverhalt geklärt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8. März 2006 - 3 B 182/05 -, juris Rn. 5; SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2017, a. a. O. Rn. 6).

  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.05.2021 - 3 C 43/21
    Ausnahmen sind nur dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidung des Richters sich so weit von den anerkannten - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernt, dass die Auslegung des Rechts im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10 -, juris Rn. 7 ff.).
  • BVerwG, 29.01.2014 - 7 C 13.13

    Befangenheit; Ablehnungsgesuch; Selbstentscheidung.

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.05.2021 - 3 C 43/21
    Allein die subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht zur Ablehnung nicht aus (st. Rspr, vgl. BVerwG, Beschl. v. 29. Januar 2014 - 7 C 13.13 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.05.2021 - 3 C 43/21
    Zudem leiten die Antragsteller die Befangenheit aus konkreten in einer Kollegialentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten her (dazu BVerwG, Urt. v. 5. Dezember 1975 - VI C 129.74 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 08.03.2006 - 3 B 182.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an ein

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.05.2021 - 3 C 43/21
    6 Einer vorherigen dienstlichen Äußerung der abgelehnten Richter nach § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 44 Abs. 3 ZPO, welche allein der Sachaufklärung dient, bedurfte es nicht, weil der dem Ablehnungsgesuch zu Grunde liegende Sachverhalt geklärt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8. März 2006 - 3 B 182/05 -, juris Rn. 5; SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2017, a. a. O. Rn. 6).
  • BGH, 13.01.2003 - XI ZR 357/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters am BGH; Anfechtung der Ablehnung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.05.2021 - 3 C 43/21
    Überdies begründet selbst eine regelmäßige Spruchpraxis eines Senats keine Besorgnis der Befangenheit (vgl. BGH, Beschl. v. 13. Januar 2003 - XI ZR 357/01 -, juris Rn. 10 ff.).
  • BGH, 25.02.2021 - III ZR 205/20

    Befangenheitsbesorgnis gegen Richter in einem Dieselskandalprozess bei eigener

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.05.2021 - 3 C 43/21
    11 Soweit die Antragsteller zur Begründung ihres Befangenheitsgesuchs auf die Entscheidung des BGH vom 25. Februar 2021 (- III ZR 205/20 -, juris) abstellen, ist der dort entschiedene Sachverhalt im Zusammenhang mit dem sog. Dieselskandal mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2021 - 11 S 26.21

    Corona; Fitnessstudio; Ermächtigungsgrundlage; epidemische Lage von nationaler

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.05.2021 - 3 C 43/21
    Das Ablehnungsverfahren dient nicht dazu, einer Partei die Handhabe zu geben, einen ihr genehmen, nämlich ihrem Anliegen gewogenen Richter auszuwählen; es soll nur verhindern, dass ein Richter über die Rechtssache entscheidet, der die zur Entscheidung stehenden Fragen - und damit auch seine bisher vertretene Ansicht - im Lichte der ihm unterbreiteten Argumente nicht unvoreingenommen und kritisch prüft und den Eindruck hervorruft, in seiner Ansicht festgelegt oder gegenüber einer Partei ablehnend gesonnen zu sein (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 5. März 2021 - OVG 11 S 26/21 -, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 109.75

    Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - Erstantragsverfahren -

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.05.2021 - 3 C 43/21
    Werden jedoch Befangenheitsgründe geltend gemacht, die für jeden dem Spruchkörper angehörigen Richter gleichermaßen gelten, ist diesem Erfordernis Genüge getan (vgl. BVerwG, Urt. v. 2. Juli 1976 - VI C 109.75 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 14.08.2007 - 8 B 18.07

    Vorliegen "erheblicher" Gründe für die Geltendmachung der Befangenheit eines

  • BVerwG, 18.08.2022 - 1 WB 46.22

    Ablehnungsgesuch im Hinblick auf die Entscheidung des 1. Wehrdienstsenats in den

    b) Dabei dient das Ablehnungsverfahren nicht dazu, richterliche Entscheidungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Februar 2022 - 1 BvR 124/22 - juris Rn. 8) oder einem Verfahrensbeteiligten eine Handhabe zu geben, einen seinem Anliegen gewogenen Richter auszuwählen (BVerwG, Beschluss vom 15. März 2017 - 2 WD 13.16 - NZWehrr 2017, 128 ; SächsOVG, Beschluss vom 4. Mai 2021 - 3 C 43/21 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 12.10.2022 - 1 WB 61.22

    Ablehnungsgesuch im Hinblick auf die Entscheidung des 1. Wehrdienstsenats im

    b) Dabei dient das Ablehnungsverfahren nicht dazu, richterliche Entscheidungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Februar 2022 - 1 BvR 124/22 - juris Rn. 8) oder einem Verfahrensbeteiligten eine Handhabe zu geben, einen seinem Anliegen gewogenen Richter auszuwählen (BVerwG, Beschluss vom 15. März 2017 - 2 WD 13.16 - NZWehrr 2017, 128 ; OVG Bautzen, Beschluss vom 4. Mai 2021 - 3 C 43/21 - juris Rn. 12).
  • VG Lüneburg, 30.08.2021 - 3 A 364/21

    Befangenheit; Besorgnis der Befangenheit; Jagd; Jagdausübungsberechtigter;

    Allein die subjektive Besorgnis, der Richter werde sich an persönlichen Motiven orientieren, für die - wie hier - bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht zur Ablehnung nicht aus (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 29.1.2014 - 7 C 13.13 -, juris Rn. 16 m.w.N.; Sächsisches OVG, Beschl. v. 4.5.2021 - 3 C 43/21 -, juris Rn. 7).
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